ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme am Gewinnspiel sind mindestens Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Für die Teilnahme am Gewinnspiel „Meine Liebe zu St. Pölten“ ist ein Foto in gängigen Formaten auf stp-stadtexpress.at/liebe hochzuladen. Mehrfachteilnahmen sind möglich. Die Bilder werden in einer Galerie auf der Seite Stadtexpress.at gepostet und ausgewählte werden auch auf der Facebookseite des St. Pöltner Stadtexpress gepostet bzw. eine Auswahl im Stadtexpress abgedruckt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit der Veröffentlichung einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt zur Teilnahme am Gewinnspiel „Meine Liebe zu St. Pölten“ sind alle Personen, die ein Foto auf dem eines der Klebetatoos zu sehen ist einreichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eingesandte Fotos aus sachlichen Gründen abzulehnen. Die Ablehnung muss nicht begründet werden. Der Veranstalter hält sich darüber hinaus jederzeit das Recht vor, bestimmte Personen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen.
3. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen TeilnehmerInnen, die bis zum September 2023 alle zur Teilnahme erforderlichen Kriterien erfüllen, werden für das Gewinnspiel „Meine Liebe zu St. Pölten“ von einer vom Stadtexpress zu bestimmenden Jury aus 5 Personen alle 2 Wochen drei Gewinnerfotos ausgewählt. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail verständigt. Am Ende des Gewinnspielzeitraums wird ein Gesamtgewinner gewählt.
4. Gewinn
Der Zweiwochengewinn des Gewinnspiels „Meine Liebe zu St. Pölten“ besteht aus jeweils einem St. Pöltner Goodiebag bzw. Fotogutscheinen. Der Hauptgewinn ist ein Flug über St. Pöten. Barablösen sind nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gewinn.
5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt oder per Telefon benachrichtigt.
6. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
7. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
8. Änderungs- und Beendigungsvorbehalt
Die SPÖ Bezirksorganisation St. Pölten, als Medieninhaber, behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abändern, abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die SPÖ Bezirksorganisation zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
9. Datenschutz sowie Einwilligung zur zur privaten und kommerziellen Nutzung von Bildrechten
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele und dem Wettbewerb verwendet. Die Teilnehmer willigen durch Teilnahme am Gewinnspiel und Akzeptieren der Teilnahmebedingungen der unbeschränkten Verwertung ihrer Bildrechte zu privaten und/oder kommerziellen Zwecken sowie zur Weitergabe an Dritte in Verbindung mit den Gewinnspielen und dem Wettbewerb ein. Es gilt die Datenschutzerklärung der SPÖ Niederösterreich unter Beachtung der in Österreich gültigen Datenschutzbestimmungen.
10. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Die SPÖ Bezirksorganisation, als Medieninaber, haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die SPÖ Bezirksorganisation haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die SPÖ Bezirksorganisation nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die SPÖ nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die SPÖ Bezirksorganisation haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.